"Cybergrooming"
" Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern und Minderjährigen im Netz, um sexuellen Kontakt anzubahnen. Der Erstkontakt findet hauptsächlich in Chaträumen und sozialen Netzwerken statt. Die Täter sind oft ältere Männer, die sich in der virtuellen Welt das Vertrauen ihrer Opfer erschleichen oder es unter Druck setzen - meist mit dem Ziel, das Opfer zu treffen und es zu missbrauchen."
Ayleen und ihr späterer Mörder lernten sich via Snapchat und über das Online-Spiel "Fortnite" kennen und tauschten im Laufe der Zeit viele, auch sexualisierte, Nachrichten aus. Der 30jährige Jan P. forderte über Snapchat immer wieder Nacktfotos von der 14-jährigen und setzte sie massiv unter Druck, indem er ihr drohte, sie umzubringen oder ihren Familienmitgliedern etwas anzutun, wenn sie seinen Forderungen nicht nachkäme. Er schickte ihr hunderte von Nachrichten pro Tag, laut Polizei gingen an einem Tag sogar achthundert Nachrichten mit sexualisiertem Inhalt hin und her, wovon die meisten von ihm ausgingen. Ayleen, die von ihrem Umfeld als schüchtern und zurückhaltend beschrieben wurde, war in dieser Situation heillos überfordert.
Gottenheim, den 21. Juli 2022 um 18 Uhr 03
Das junge Mädchen wurde vom Horoskop im Jahre 2022 (siehe "Wo ist Ayleen?" Teil 1) als "zaghaft und schüchtern beschrieben, das in ihrem Ausdruck unsicher ist und nicht wagt, ohne Skrupel "Nein" zu sagen. Sie fühlte sich zwar in die Enge getrieben, traute sich aber trotzdem nicht, Grenzen zu setzen. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Machtspielen und Manipulation zu werden, war deshalb sehr hoch, vor allem weil der Täter wusste, wie er sein späteres Opfer gefügig machen konnte!"
Am 21. Juli 2022 fuhr Jan P. nach Gottenheim, dem Heimatort des Mädchens, holte sie dort ab und brachte sie dann in ein dreihundert Kilometer entferntes Waldstück nach Hessen nahe Giessen, wo er sie zu vergewaltigen versuchte und anschliessend erwürgte. Die Leiche Ayleens "entsorgte" er im Teufelssee, wo sie am 29. Juli 2022 von der Polizei dank technischer Überwachung und Handyortung gefunden wurde. Auf dem Weg nach Hessen versuchte Ayleen noch eine Nachricht an ihre Eltern zu schicken, worin sie ihnen versicherte, dass "alles in Ordnung sei und sie am nächsten Tag wieder zurückkehren würde". Die Nachricht wurde nie abgeschickt, da Ayleen kein Internet zur Verfügung stand.
Die Todesursache konnte man im damaligen Horoskop erkennen: "Mars in Feld 5 in Stier" bedeutet "Gewalt im Hals-Nackenbereich in Zusammenhang mit Sexualität". Das zugrundeliegende Motiv war wahrscheinlich Frauenhass (Mars Quadrat Sonne/Krebs/Haus 8). Ein früherer Freund gab Auskunft über die familiären Hintergründe von Jan P: "Alkohol und Gewalt waren Teil seiner Kindheit (Sonne Opposition Pluto in Aspekt zu Neptun) und die Mutter kümmerte sich kaum oder gar nicht um Jan P. und seine acht Geschwister. Die Kinder hätten alle verwahrlost gewirkt. Mit sechs Jahren kam der Junge schliesslich in eine Pflegefamilie".
Fünf Wochen nach seiner Festnahme legte der Täter nach einer mehrstündigen Vernehmung ein Geständnis ab. Er führte die Polizei zu den Kleidungsstücken von Ayleen, die er am Rande eines Feldweges im Landkreis Giessen abgelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft Giessen erhob daraufhin Anklage gegen Jan P. wegen Mordes. In einer rund siebzigseitigen Anklageschrift warfen die Emittler dem 30jährigen Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Nötigung und Entziehung Minderjähriger vor.
Zu Prozessbeginn räumte Jan P. die Tötung von Ayleen aus Gottenheim ein. Durch seine Anwälte liess er jedoch folgende Erklärung verlesen: "Er habe das Mädchen am 21. Juli aus Gottenheim, nahe Freiburg, abgeholt und auf der Fahrt habe die 14-jährige plötzlich seine Nähe gesucht. Später sei es zum Streit gekommen, sie habe ihn provoziert und beleidigt und er habe Ayleen daraufhin erwürgt." Der Angeklagte und seine Anwälte hofften wahrscheinlich, mit einem relativ milden Urteil wegen "Totschlag im Affekt" davonzukommen. Aber der dargestellte Tatablauf war in keinster Weise mit den Ermittlungsergebnissen der Polizei in Übereinstimmung zu bringen.
Das Landgericht Giessen verurteilte den Täter wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung. Das Gericht stellte ausserdem die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist es fast ausgeschlossen, dass der Angeklagte nach fünfzehn Jahren vorzeitig entlassen werden kann. Laut Gutachter weist Jan P. eine Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen auf. Das Horoskop zeigte schon damals, dass beim Täter auf psychischer Ebene Denkschablonen, Psychosen, perverse sexuelle Phantasien sowie funktionelle Hirnerkrankungen mit genetischem Hintergrund vorhanden sein könnten. Auch Einflüsse durch Alkohol und Verwahrlosung (Merkur/Sonne in Aspekt zu Neptun) spielten möglicherweise eine Rolle.
Jan sollte wegen seiner sexuellen Auffälligkeiten Tabletten nehmen, die ihn ruhiggestellt hätten. Im Horoskop wurde eine "Überhitzung" des Körpers angezeigt, die sich negativ auf sein Denkvermögen, seine Hirnfunktion und seinen männlichen Hormonhaushalt auswirkte und zwar dauerhaft. Sein "Geisteszustand" würde sich nicht ändern und er könnte jederzeit wieder zuschlagen. Der Angeklagte nahm diese Tabletten jedoch nicht, weil sie ihm zu teuer waren.
Laut Einschätzung des Gerichts ist die Gefahr gross, dass Jan P. wieder töten könnte. Denn er war wegen versuchtem sexuellen Missbrauch, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung in den Jahren von 2007 bis 2017 in einer psychiatrischen Einrichtung. Als 14jähriger hatte er ein elfjähriges Mädchen von hinten angegriffen und sie mit einem Gürtel so stark gewürgt, dass sie fast gestorben wäre. Auch in der Psychiatrie hatte er seine Triebe nicht im Griff und bedrängte eine Putzfrau. Nachdem man ihn nach zehn Jahren aus dem Massregelvollzug entliess, stand er noch fünf Jahre unter Führungsaufsicht, die anschliessend von einem Gericht aufgehoben wurde, da eine weitere Gefährdung der Allgemeinheit nicht zu befürchten war.
Jan P. legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Giessen im Mordfall Ayleen ein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe veröffentlichte jedoch aktuell einen Beschluss, dass das Urteil gegen Jan P. rechtskräftig sei. Demnach verurteilte das Landgericht in Giessen den Mann zu Recht wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Nötigung, Entziehung Minderjähriger und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu lebenslanger Haft. Eine Revision gegen den Richterspruch verwarf der Bundesgerichtshof weitgehend. Das gilt auch für die vom Landgericht Giessen festgestellte besondere Schwere der Schuld. Dadurch kann er nur in Ausnahmefällen nach fünfzehn Jahren freikommen.
Das Gericht geht davon aus, dass Jan P. entweder das Mädchen würgte, um sie zum Geschlechtsverkehr zu zwingen oder sie danach zu Tode würgte, um seine Identifizierung als Täter zu verhindern. Das Horoskop hingegen ist der Meinung, dass das Erwürgen ein "wichtiger Bestandteil" von Jan P.s Übergriffen war. Die erfolglosen Vergewaltigungsversuche lieferten ihm den Vorwand, die Mädchen und Frauen anschliessend erwürgen zu "dürfen". Das zugrundeliegende Motiv könnte, wie oben schon erwähnt, Frauenhass sein. Er erwürgt die Mädchen stellvertretend für seine Mutter, die ihn verwahrlosen liess und möglicherweise misshandelte oder einer Misshandlung oder einem Missbrauch tatenlos zusah (Mond/Mars in Aspekt zu Merkur/Sonne/Pluto und Saturn). Auch der "Teufelssee" bei Echzell in Hessen als Ablageort für die Leiche Ayleens ist konsequent gewählt: Die Spitze des achten Hauses im Horoskop auf 18° Krebs bedeutet nicht nur "tot im Teufelssee", sondern auch "die teuflische Mutter töten"!
Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch und die Strafe des Landgerichts. Damit ist die Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechtskräftig. Allerdings fordert der Bundesgerichtshof, dass über die im ersten Prozess verhängte Sicherheitsverwahrung in einem weiteren Prozess neu verhandelt und entschieden wird.
Das Horoskop "befürchtete" schon im Jahre 2022, dass die später verhängte Sicherungsverwahrung, die unter anderem durch "Mars, Herrscher von Haus 12 in Stier" und "Saturn in Haus 2" angezeigt wird, aufgrund der harten Aspekte, die Mars und Saturn bilden und der Verbindung der beiden Planeten zu dem freiheitsliebenden Planeten Uranus und dem Zeichen Wassermann nicht ganz reibungslos über die Bühne gehen würde. Es bleibt trotzdem zu hoffen, dass dies nur ein vorübergehender Zustand sein wird.
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